Settore
Amministrazione, servizi pubblici
Genere
Donna
Base legale
Non specificato
Parole chiave giuridiche
Formazione / Formazione continua • Gravidanza
Ambito
Diritto pubblico
Decisioni
1 Decisione 2001
Decisione passata in giudicato
Basilea Campagna Caso 18

Diskriminierung einer Inspektorin

Eine Inspektorin in der Verwaltung wird kurz nach Abschluss ihrer Ausbildung schwanger. Nach dem Schwangerschaftsurlaub bietet ihr die Arbeitgeberin ein 50-Prozent-Pensum an. Doch sie kündigt die Stelle. Darauf muss sie einen Teil der Ausbildungskosten zurückzahlen. Gegen diese Rückzahlungsforderung wehrt sie sich bei der Schlichtungsstelle. Dort wird vereinbart, dass sie den Kostenanteil an die Ausbildung bezahlt. Doch falls sie vor der Einschulung des Kindes wieder an die Arbeitsstelle zurückkehrt, wird ihr der Betrag zurückerstattet.

Sviluppo del procedimento

17.08.2001
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Die Verwaltung übernimmt sämtliche Ausbildungskosten für die Inspektorin. Nach dem Schwangerschaftsurlaub lehnt die Inspektorin eine halbe Stelle ab. Sie kündigt, weil sie nicht mehr als 30 Prozent arbeiten möchte.

Die Arbeitgeberin weist darauf hin, dass eine Anstellung unter 40 Prozent nicht möglich sei. Die Rückerstattungsforderung rechtfertigt sie mit dem Personalgesetz. Schliesslich vereinbaren die beiden Parteien, dass die Klägerin den Kostenanteil vorläufig zurückzahlt, doch das Geld zurück erhält, wenn sie innerhalb von sechs Jahren ihre Arbeit wieder aufnimmt.

Die Schlichtungsstelle stellt Einigung fest.

Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben, Nr. 2002/1