- Settore
- Altro
- Genere
- Donna
- Base legale
- Legge federale sulla parità dei sessi
- Parole chiave giuridiche
- Risarcimento danni/ Risarcimento del danno morale • Molestie sessuali • Indennità
- Ambito
- Diritto privato
- Decisioni
- 1 Decisione 2005
- Decisione passata in giudicato
- sì
Sexuelle Belästigung einer Lernenden
Die Lernende wurde zu Beginn ihrer Lehre im Autogewerbe sexuell belästigt. Vor dem Arbeitsgericht fordert sie eine Entschädigung von drei Monatslöhnen oder 2'100 Franken (Gleichstellungsgesetz Art. 4 und Gleichstellungsgesetz Art. 5 /Sviluppo del procedimento
Das Arbeitsgericht Baden erzielt Vergleich
Kurz nach Antritt der Lehre wird die Klägerin sexuell belästigt. Ihr Anwalt forderte neben einer Entschädigung auch eine Schadenersatzforderung mit dem Argument, dass der verzögerte Lehrabschluss Lohneinbussen nach sich ziehe. Beim Abschluss des Vergleichs hat die Klägerin eine neue Lehrstelle.
Das Gericht schlägt vor, dass die Klägerin 1'500 Franken Entschädigung erhalten soll, was etwas mehr als zwei Monatslöhnen entspricht. Die Schadenersatzforderung hält es für ungerechtfertigt und leichtfertig. Weil sie nicht unter das Gleichstellungsgesetz fällt, muss die Klägerin die Hälfte an die Gerichtskosten zahlen.
Der Vergleichsvorschlag des Gerichts wird angenommen. Die Klägerin erhält 1'500 Franken Entschädigung nach Gleichstellungsgesetz und muss 315 Franken an die Gerichtskosten bezahlen.
Arbeitsgericht Baden, AR.2005.50134
Das Gericht schlägt vor, dass die Klägerin 1'500 Franken Entschädigung erhalten soll, was etwas mehr als zwei Monatslöhnen entspricht. Die Schadenersatzforderung hält es für ungerechtfertigt und leichtfertig. Weil sie nicht unter das Gleichstellungsgesetz fällt, muss die Klägerin die Hälfte an die Gerichtskosten zahlen.
Der Vergleichsvorschlag des Gerichts wird angenommen. Die Klägerin erhält 1'500 Franken Entschädigung nach Gleichstellungsgesetz und muss 315 Franken an die Gerichtskosten bezahlen.
Arbeitsgericht Baden, AR.2005.50134