- Settore
- Servizi sociali e sanitari
- Genere
- Donna
- Base legale
- Legge federale sulla parità dei sessi
- Parole chiave giuridiche
- Misure preventive • Molestie sessuali
- Ambito
- Diritto pubblico
- Decisioni
- 1 Decisione 2010
- Decisione passata in giudicato
- sì
Sexuelle Belästigung einer Hilfspflegerin
Die Hilfspflegerin wendet sich wegen sexueller Belästigung an die Schlichtungsstelle. Darauf stellt die Arbeitgeberin den Belästiger bis zur Klärung der Vorwürfe frei und setzt die Pflegerin in einem andern Haus ein. Die Klägerin ist mit diesen Vorkehrungen einverstanden und stellt keine weiteren Ansprüche.Sviluppo del procedimento
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Die Hilfspflegerin wendet sich an die Schlichtungsstelle, nachdem sie von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt wurde. Die Arbeitgeberin stellt den Belästiger sofort frei für die Zeit, bis die erhobenen Vorwürfe geklärt sind. Die Klägerin wird in einem andern Haus der
Einrichtung beschäftigt.
Die Schlichtungsstelle empfiehlt der Arbeitgeberin, darauf zu achten, dass sich die Klägerin und der Belästiger während des pendenten Schlichtungsverfahrens nicht begegnen. Mit der Arbeitgeberin werden Präventionsmassnahmen zur Vermeidung von sexueller Belästigung vereinbart. Die Klägerin stellte keine weiteren Forderungen und zeigt sich mit den getroffenen Massnahmen einverstanden.
Die Schlichtungsstelle erzielt eine Einigung.
Schlichtungsstelle für Streitigkeiten über Diskriminierungen im Erwerbsleben, 17/2009
Einrichtung beschäftigt.
Die Schlichtungsstelle empfiehlt der Arbeitgeberin, darauf zu achten, dass sich die Klägerin und der Belästiger während des pendenten Schlichtungsverfahrens nicht begegnen. Mit der Arbeitgeberin werden Präventionsmassnahmen zur Vermeidung von sexueller Belästigung vereinbart. Die Klägerin stellte keine weiteren Forderungen und zeigt sich mit den getroffenen Massnahmen einverstanden.
Die Schlichtungsstelle erzielt eine Einigung.
Schlichtungsstelle für Streitigkeiten über Diskriminierungen im Erwerbsleben, 17/2009