Branche
Secteur manufacturier, industrie
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Licenciement • Licenciement discriminatoire • Indemnité
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 1999
Entrée en force
oui
Bâle-Ville Cas 10

Diskriminierende Kündigung einer Juristin

Eine Juristin verlangt bei der Schlichtungsstelle eine Entschädigung wegen diskriminierender Kündigung (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Während der Schlichtungsverhandlung kommt es mit dem Arbeitgeber, einem Grossunternehmen, zu einem Vergleich. Die Juristin erhält eine Entschädigung von 10'000 Franken.

Historique de la procédure

19.03.1999
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Die Juristin arbeitete in einem Grossunternehmen. Als sie die Kündigung erhält, wendet sie sich an die Schlichtungsstelle wegen diskriminierender Kündigung.

Die Schlichtungsstelle befragt beide Parteien, die während der Verhandlung anwaltlich vertreten werden. Es kommt zu einer Einigung.

Die Klägerin erhält eine Entschädigung von 10'000 Franken.

Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen (Evaluation)/Geschäftskontrolle Nr. 8/1998