Settore
Settore manifatturiero, industria
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Disdetta • Licenziamento discriminatorio • Indennità
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 1999
Decisione passata in giudicato
Basilea Città Caso 10

Diskriminierende Kündigung einer Juristin

Eine Juristin verlangt bei der Schlichtungsstelle eine Entschädigung wegen diskriminierender Kündigung (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Während der Schlichtungsverhandlung kommt es mit dem Arbeitgeber, einem Grossunternehmen, zu einem Vergleich. Die Juristin erhält eine Entschädigung von 10'000 Franken.

Sviluppo del procedimento

19.03.1999
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Die Juristin arbeitete in einem Grossunternehmen. Als sie die Kündigung erhält, wendet sie sich an die Schlichtungsstelle wegen diskriminierender Kündigung.

Die Schlichtungsstelle befragt beide Parteien, die während der Verhandlung anwaltlich vertreten werden. Es kommt zu einer Einigung.

Die Klägerin erhält eine Entschädigung von 10'000 Franken.

Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen (Evaluation)/Geschäftskontrolle Nr. 8/1998