- Settore
- Settore manifatturiero, industria
- Genere
- Donna
- Base legale
- Legge federale sulla parità dei sessi
- Parole chiave giuridiche
- Disdetta • Licenziamento discriminatorio • Indennità
- Ambito
- Diritto privato
- Decisioni
- 1 Decisione 1999
- Decisione passata in giudicato
- sì
Diskriminierende Kündigung einer Juristin
Eine Juristin verlangt bei der Schlichtungsstelle eine Entschädigung wegen diskriminierender Kündigung (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Während der Schlichtungsverhandlung kommt es mit dem Arbeitgeber, einem Grossunternehmen, zu einem Vergleich. Die Juristin erhält eine Entschädigung von 10'000 Franken.Sviluppo del procedimento
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Die Juristin arbeitete in einem Grossunternehmen. Als sie die Kündigung erhält, wendet sie sich an die Schlichtungsstelle wegen diskriminierender Kündigung.
Die Schlichtungsstelle befragt beide Parteien, die während der Verhandlung anwaltlich vertreten werden. Es kommt zu einer Einigung.
Die Klägerin erhält eine Entschädigung von 10'000 Franken.
Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen (Evaluation)/Geschäftskontrolle Nr. 8/1998
Die Schlichtungsstelle befragt beide Parteien, die während der Verhandlung anwaltlich vertreten werden. Es kommt zu einer Einigung.
Die Klägerin erhält eine Entschädigung von 10'000 Franken.
Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen (Evaluation)/Geschäftskontrolle Nr. 8/1998