Branche
Négoce, commerce de détail
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Harcèlement sexuel
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2001
Entrée en force
oui
Bâle-Ville Cas 17

Sexuelle Belästigung einer Pharma-Assistentin

Eine Pharmaassistentin wendet sich nach der Kündigung wegen sexueller Belästigung (Gleichstellungsgesetz Art. 4) an die Schlichtungsstelle. Nach der Schlichtungsverhandlung beschliesst diese, das Verfahren zu sistieren und eine amtliche Erkundigung einzuholen. Nach einem aussergerichtlichen Vergleich zieht die Klägerin die Klage zurück.

Historique de la procédure

05.09.2001
Die Schlichtungsstelle stellt Rückzug wegen Vergleichs fest
Es kommt zu einer direkten Einigung zwischen den Parteien. Die Klägerin zieht die Klage zurück.

Die Schlichtungsstelle kann das Verfahren nach einem direkten Vergleich zwischen den Parteien abschreiben.

Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen (Evaluation)/Geschäftskontrolle Nr. 5/2000