Settore
Commercio, commercio al dettaglio
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Molestie sessuali
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2001
Decisione passata in giudicato
Basilea Città Caso 17

Sexuelle Belästigung einer Pharma-Assistentin

Eine Pharmaassistentin wendet sich nach der Kündigung wegen sexueller Belästigung (Gleichstellungsgesetz Art. 4) an die Schlichtungsstelle. Nach der Schlichtungsverhandlung beschliesst diese, das Verfahren zu sistieren und eine amtliche Erkundigung einzuholen. Nach einem aussergerichtlichen Vergleich zieht die Klägerin die Klage zurück.

Sviluppo del procedimento

05.09.2001
Die Schlichtungsstelle stellt Rückzug wegen Vergleichs fest
Es kommt zu einer direkten Einigung zwischen den Parteien. Die Klägerin zieht die Klage zurück.

Die Schlichtungsstelle kann das Verfahren nach einem direkten Vergleich zwischen den Parteien abschreiben.

Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen (Evaluation)/Geschäftskontrolle Nr. 5/2000