- Branche
- Domaines social et de la santé
- Sexe
- Femme
- Base légale
- Loi sur l’égalité
- Mots-clés juridiques
- Egalité salariale
- Rapport de travail
- Droit public
- Décisions
- 1 Décision 2003
- Entrée en force
- oui
Lohngleichheit für eine Amtsvormundin
Eine Amtsvormundin wendet sich wegen Lohndiskriminierung an die Schlichtungsstelle (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Während der Schlichtungsverhandlung erklärt sich die Arbeitgeberin bereit, Lohngleichheit herzustellen. Die Klägerin erhält Lohnnachzahlungen von 12'000 Franken.Historique de la procédure
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Die Klägerin beantragt die Herstellung von Lohngleichheit und rückwirkende Lohnnachzahlungen. Während der Schlichtungsverhandlung zeigt sich die Arbeitgeberin bereit, auf ihre Forderungen einzugehen.
Es wird ein höherer Lohn festgelegt und die Arbeitgeberin zahlt Lohnnachzahlungen von insgesamt 12'000 Franken.
Schlichtungsstelle bei Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben Schwyz, 2/2003
Es wird ein höherer Lohn festgelegt und die Arbeitgeberin zahlt Lohnnachzahlungen von insgesamt 12'000 Franken.
Schlichtungsstelle bei Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben Schwyz, 2/2003