Branche
Domaines social et de la santé
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Egalité salariale
Rapport de travail
Droit public
Décisions
1 Décision 2003
Entrée en force
oui
Schwytz Cas 6

Lohngleichheit für eine Amtsvormundin

Eine Amtsvormundin wendet sich wegen Lohndiskriminierung an die Schlichtungsstelle (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Während der Schlichtungsverhandlung erklärt sich die Arbeitgeberin bereit, Lohngleichheit herzustellen. Die Klägerin erhält Lohnnachzahlungen von 12'000 Franken.

Historique de la procédure

01.01.2003
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Die Klägerin beantragt die Herstellung von Lohngleichheit und rückwirkende Lohnnachzahlungen. Während der Schlichtungsverhandlung zeigt sich die Arbeitgeberin bereit, auf ihre Forderungen einzugehen.

Es wird ein höherer Lohn festgelegt und die Arbeitgeberin zahlt Lohnnachzahlungen von insgesamt 12'000 Franken.

Schlichtungsstelle bei Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben Schwyz, 2/2003