Settore
Servizi sociali e sanitari
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Parità salariale
Ambito
Diritto pubblico
Decisioni
1 Decisione 2003
Decisione passata in giudicato
Svitto Caso 6

Lohngleichheit für eine Amtsvormundin

Eine Amtsvormundin wendet sich wegen Lohndiskriminierung an die Schlichtungsstelle (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Während der Schlichtungsverhandlung erklärt sich die Arbeitgeberin bereit, Lohngleichheit herzustellen. Die Klägerin erhält Lohnnachzahlungen von 12'000 Franken.

Sviluppo del procedimento

01.01.2003
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Die Klägerin beantragt die Herstellung von Lohngleichheit und rückwirkende Lohnnachzahlungen. Während der Schlichtungsverhandlung zeigt sich die Arbeitgeberin bereit, auf ihre Forderungen einzugehen.

Es wird ein höherer Lohn festgelegt und die Arbeitgeberin zahlt Lohnnachzahlungen von insgesamt 12'000 Franken.

Schlichtungsstelle bei Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben Schwyz, 2/2003