Branche
Autres services
Sexe
Femme
Base légale
Autre
Mots-clés juridiques
Harcèlement sexuel
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2006
Entrée en force
oui
Berne Cas 58

Sexuelle Belästigung einer UNO-Mitarbeiterin

Die befristet angestellte Mitarbeiterin einer Sonderorganisation der UNO wird sexuell belästigt. Doch weder die Schlichtungskommission noch die Schweizer Gerichte sind zuständig, weil die UNO einen Sonderstatus einnimmt.

Historique de la procédure

14.12.2006
Die Schlichtungskommission tritt nicht auf das Gesuch ein


Die Schlichtungskommission tritt nicht auf das Gesuch ein.

Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 6/2006