- Branche
- Autres services
- Sexe
- Femme
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- Mots-clés juridiques
- Harcèlement sexuel
- Rapport de travail
- Droit privé
- Décisions
- 1 Décision 2006
- Entrée en force
- oui
Sexuelle Belästigung einer UNO-Mitarbeiterin
Die befristet angestellte Mitarbeiterin einer Sonderorganisation der UNO wird sexuell belästigt. Doch weder die Schlichtungskommission noch die Schweizer Gerichte sind zuständig, weil die UNO einen Sonderstatus einnimmt.Historique de la procédure
Die Schlichtungskommission tritt nicht auf das Gesuch ein
Die Schlichtungskommission tritt nicht auf das Gesuch ein.
Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 6/2006