Settore
Altro
Genere
Donna
Base legale
Altro
Parole chiave giuridiche
Molestie sessuali
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2006
Decisione passata in giudicato
Berna Caso 58

Sexuelle Belästigung einer UNO-Mitarbeiterin

Die befristet angestellte Mitarbeiterin einer Sonderorganisation der UNO wird sexuell belästigt. Doch weder die Schlichtungskommission noch die Schweizer Gerichte sind zuständig, weil die UNO einen Sonderstatus einnimmt.

Sviluppo del procedimento

14.12.2006
Die Schlichtungskommission tritt nicht auf das Gesuch ein


Die Schlichtungskommission tritt nicht auf das Gesuch ein.

Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 6/2006