Branche
Domaines social et de la santé
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Egalité salariale
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2009
Entrée en force
oui
Bâle-Ville Cas 43

Lohngleichheit für eine Pflegefachfrau

Die Pflegefachfrau wendet sich wegen Lohndiskriminierung an die Schlichtungsstelle. Sie verlangt eine Anpassung des Lohnes und Lohnnachzahlungen (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Die Parteien finden selber eine Einigung und die Klage wird abgeschrieben.

Historique de la procédure

21.08.2009
Die Schlichtungsstelle schreibt Klage nach Rückzug ab
Eine Pflegefachfrau stellt bei der Schlichtungsstelle das Gesuch um eine Schlichtungsverhandlung wegen Lohndiskriminierung. Sie verlangt, dass die Diskriminierung festgestellt und beseitigt wird und sie Lohnnachzahlungen erhält. Darauf finden Vergleichsgespräche zwischen den Parteien statt, die zu einer Einigung führen.

Die Schlichtungsstelle schreibt die Klage nach Einigung der Parteien ab.

Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen Basel-Stadt/Geschäftskontrolle Nr. 1/2009