- Settore
- Servizi sociali e sanitari
- Genere
- Donna
- Base legale
- Legge federale sulla parità dei sessi
- Parole chiave giuridiche
- Parità salariale
- Ambito
- Diritto privato
- Decisioni
- 1 Decisione 2009
- Decisione passata in giudicato
- sì
Lohngleichheit für eine Pflegefachfrau
Die Pflegefachfrau wendet sich wegen Lohndiskriminierung an die Schlichtungsstelle. Sie verlangt eine Anpassung des Lohnes und Lohnnachzahlungen (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Die Parteien finden selber eine Einigung und die Klage wird abgeschrieben.Sviluppo del procedimento
Die Schlichtungsstelle schreibt Klage nach Rückzug ab
Eine Pflegefachfrau stellt bei der Schlichtungsstelle das Gesuch um eine Schlichtungsverhandlung wegen Lohndiskriminierung. Sie verlangt, dass die Diskriminierung festgestellt und beseitigt wird und sie Lohnnachzahlungen erhält. Darauf finden Vergleichsgespräche zwischen den Parteien statt, die zu einer Einigung führen.
Die Schlichtungsstelle schreibt die Klage nach Einigung der Parteien ab.
Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen Basel-Stadt/Geschäftskontrolle Nr. 1/2009
Die Schlichtungsstelle schreibt die Klage nach Einigung der Parteien ab.
Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen Basel-Stadt/Geschäftskontrolle Nr. 1/2009