Settore
Servizi sociali e sanitari
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Parità salariale
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2009
Decisione passata in giudicato
Basilea Città Caso 43

Lohngleichheit für eine Pflegefachfrau

Die Pflegefachfrau wendet sich wegen Lohndiskriminierung an die Schlichtungsstelle. Sie verlangt eine Anpassung des Lohnes und Lohnnachzahlungen (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Die Parteien finden selber eine Einigung und die Klage wird abgeschrieben.

Sviluppo del procedimento

21.08.2009
Die Schlichtungsstelle schreibt Klage nach Rückzug ab
Eine Pflegefachfrau stellt bei der Schlichtungsstelle das Gesuch um eine Schlichtungsverhandlung wegen Lohndiskriminierung. Sie verlangt, dass die Diskriminierung festgestellt und beseitigt wird und sie Lohnnachzahlungen erhält. Darauf finden Vergleichsgespräche zwischen den Parteien statt, die zu einer Einigung führen.

Die Schlichtungsstelle schreibt die Klage nach Einigung der Parteien ab.

Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen Basel-Stadt/Geschäftskontrolle Nr. 1/2009