Branche
Domaines social et de la santé
Sexe
Homme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Embauche
Rapport de travail
Droit public
Décisions
1 Décision 2006
Glaris Cas 1

Anstellungsdiskriminierung eines Heimleiters

Der Gesuchsteller gelangt an die Schlichtungsbehörde und bringt vor, bezüglich seiner Bewerbung als Heimarbeiter gemäss Gleichstellungsgesetz Art. 5 Abs. 2 diskriminiert worden zu sein.

Historique de la procédure

04.10.2006
Die Schlichtungsbehörde stellt die Klagebewilligung aus


Keine

Da der Gesuchgegner nicht an der Verhandlung erscheint, wird dem Gesuchsteller die Klagebewilligung ausgestellt.

Schlichtungsstelle nach Gleichstellungsgesetz des Kantons Glarus, Entscheid vom 4. Oktober 2006.