Settore
Servizi sociali e sanitari
Genere
Uomo
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Ambito
Ambito
Diritto pubblico
Decisioni
1 Decisione 2006
Glarona Caso 1

Anstellungsdiskriminierung eines Heimleiters

Der Gesuchsteller gelangt an die Schlichtungsbehörde und bringt vor, bezüglich seiner Bewerbung als Heimarbeiter gemäss Gleichstellungsgesetz Art. 5 Abs. 2 diskriminiert worden zu sein.

Sviluppo del procedimento

04.10.2006
Die Schlichtungsbehörde stellt die Klagebewilligung aus


Keine

Da der Gesuchgegner nicht an der Verhandlung erscheint, wird dem Gesuchsteller die Klagebewilligung ausgestellt.

Schlichtungsstelle nach Gleichstellungsgesetz des Kantons Glarus, Entscheid vom 4. Oktober 2006.