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- Donna
- Base legale
- Legge federale sulla parità dei sessi
- Parole chiave giuridiche
- Molestie sessuali • Indennità
- Ambito
- Diritto privato
- Decisioni
- 1 Decisione 2021
- Decisione passata in giudicato
- sì
Sexuelle Belästigung einer kaufmännischen Mitarbeiterin
Einer kaufmännischen Mitarbeiterin wird noch während der Probezeit gekündigt. Vor der Schlichtungsbehörde macht sie eine Entschädigung aufgrund sexueller Belästigung geltend. Die Parteien können sich anlässlich der Schlichtungsverhandlung nicht einigen und die Schlichtungsbehörde stellt die Klagebewilligung aus. Die Mitarbeiterin macht von der Klagefrist keinen Gebrauch.Sviluppo del procedimento
Die Schlichtungsbehörde stellt die Klagebewilligung aus.
Einer kaufmännischen Mitarbeiterin wird noch während der Probezeit gekündigt. Vor der Schlichtungsbehörde beantragt sie die Zusprechung von Fr. 3'700.00 als Entschädigung wegen sexueller Belästigung sowie die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Im Schlichtungsgesuch führt sie aus, der Arbeitgeber habe ihr finanzielle Unterstützung zugesagt, wenn sie mit seinen Annäherungsversuchen einverstanden gewesen wäre.
Anlässlich der Schlichtungsverhandlung vom 18. Oktober 2021 kommt zwischen den Parteien keine Einigung zustande. Der Mitarbeiterin wird die Klagebewilligung ausgestellt. Sie macht von der Klagefrist keinen Gebrauch.
Schlichtungsbehörde für Gleichstellungsfragen Kanton Luzern, SBA 21.236
Anlässlich der Schlichtungsverhandlung vom 18. Oktober 2021 kommt zwischen den Parteien keine Einigung zustande. Der Mitarbeiterin wird die Klagebewilligung ausgestellt. Sie macht von der Klagefrist keinen Gebrauch.
Schlichtungsbehörde für Gleichstellungsfragen Kanton Luzern, SBA 21.236