Settore
Istruzione
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Altro • Condizioni di lavoro
Ambito
Diritto pubblico
Decisioni
1 Decisione 2001
Decisione passata in giudicato
Berna Caso 26

Diskriminierung einer Berufsschullehrerin

Eine Berufsschullehrerin verlangt die Feststellung einer Diskriminierung, weil sie die Pensionskasse wechseln musste. Als Folge davon seien ihre Altersleistungen gekürzt worden, für den Kollegen jedoch gleich geblieben. Der Arbeitgeber lehnt das Schlichtungsverfahren mit der Begründung ab, es liege keine Diskriminierung nach Gleichstellungsgesetz Art. 3 vor.

Sviluppo del procedimento

02.08.2001
Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest
Die Berufsschullehrerin sieht sich gegenüber ihrem Kollegen diskriminiert, weil sie nach dem Wechsel Kürzungen bei den zukünftigen Leistungen der Pensionskasse in Kauf nehmen muss. Sie fordert eine Beseitigung dieser Benachteiligung.

Der Arbeitgeber lässt sich nicht auf das freiwillige Schlichtungsverfahren ein.

Die Schlichtungskommission schreibt das Verfahren als Nichteinigung ab.

Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 2/2001