Settore
Settore manifatturiero, industria
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Disdetta • Licenziamento discriminatorio • Indennità
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2003
Decisione passata in giudicato
Berna Caso 33

Diskriminierende Kündigung einer Lastwagenchauffeurin

Eine Lastwagenchauffeurin erhält die Kündigung, weil sie den Anforderungen nicht genüge, selber Lieferungen abladen zu können. Sie verlangt eine Entschädigung wegen diskriminierender Kündigung (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Die Arbeitgeberin weist nach, dass der Klägerin die für eine Weiterbeschäftigung notwendige Fahrbewilligung fehlt. Deshalb kann keine geschlechtsspezifische Diskriminierung festgestellt werden.

Sviluppo del procedimento

18.03.2003
Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest
Die Lastwagenchauffeurin klagt wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Die Arbeitgeberin weist nach, dass die Firma nur noch Anhängerfahrzeuge einsetzt und der Chauffeurin für diese Kategorie die Fahrbewilligung fehlt. Die Schlichtungskommission kommt zum Schluss, dass die eingereichten Unterlagen keine Diskriminierung vermuten lassen.

Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest.

Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 4/02