- Settore
- Servizi sociali e sanitari
- Genere
- Donna
- Base legale
- Legge federale sulla parità dei sessi
- Parole chiave giuridiche
- Disdetta • Licenziamento discriminatorio • Molestie sessuali • Indennità
- Ambito
- Diritto privato
- Decisioni
- 1 Decisione 2003
- Decisione passata in giudicato
- sì
Sexuelle Belästigung der Mitarbeiterin einer Kirchgemeinde
Eine sozial-diakonische Mitarbeiterin in der Kirchgemeinde erhält die Kündigung, nachdem sie sich wegen sexueller Belästigung eines Kollegen beschwert hat. Vor der Schlichtungskommission fordert sie eine Entschädigung (Gleichstellungsgesetz Art. 5) wegen sexueller Belästigung und ungerechtfertigter Kündigung. Die Arbeitgeberin weist den Vorwurf mit dem Argument zurück, es gehe um eine private Angelegenheit der beiden Beteiligten. Nach der Befragung des Belästigers schlägt die Schlichtungskommission eine Entschädigung von 4'800 Franken vor. Beide Parteien stimmen zu.Sviluppo del procedimento
Die Schlichtungskommission erzielt Vergleich
Die Mitarbeiterin wehrt sich gegen die Kündigung, verlangt aber keine Wiedereinstellung. Sie fordert eine Entschädigung wegen sexueller Belästigung eines Kollegen.
Die Arbeitgeberin weist den Vorwurf der sexuellen Belästigung als Privatsache zwischen der Klägerin und ihrem Kollegen ab. Die Schlichtungskommission schlägt vor, den Belästiger zu befragen. Nach der Befragung unterbreitet sie den Vorschlag, dass die Arbeitgeberin 4'800 Franken Entschädigung leistet und sich bei der Mitarbeiterin entschuldigt.
Die Schlichtungskommission stellt Einigung fest.
Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 2/2003
Die Arbeitgeberin weist den Vorwurf der sexuellen Belästigung als Privatsache zwischen der Klägerin und ihrem Kollegen ab. Die Schlichtungskommission schlägt vor, den Belästiger zu befragen. Nach der Befragung unterbreitet sie den Vorschlag, dass die Arbeitgeberin 4'800 Franken Entschädigung leistet und sich bei der Mitarbeiterin entschuldigt.
Die Schlichtungskommission stellt Einigung fest.
Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 2/2003