Settore
Commercio, commercio al dettaglio
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Parità salariale • Attribuzione dei compiti
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2000
Decisione passata in giudicato
Basilea Città Caso 12

Lohngleichheit für Verkäuferin

Eine Verkäuferin wendet sich nach der Kündigung an die Schlichtungsstelle wegen Lohndiskriminierung und diskriminierender Aufgabenzuteilung (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Beide Parteien einigen sich auf einen Vergleich. Die Verkäuferin erhält 1'000 Franken und ein ergänztes Arbeitszeugnis.

Sviluppo del procedimento

25.01.2000
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Die Verkäuferin arbeitete seit weniger als einem Jahr in einem kleinen Geschäft. Nach der Kündigung wendet sie sich an die Schlichtungsstelle, wo sie eine Entschädigung wegen Lohndiskriminierung und ein neues Arbeitszeugnis verlangt.

Nach der Befragung der Parteien kommt es zur Einigung.

Die Klägerin erhält eine Entschädigung von 1000 Franken und ein ergänztes Arbeitszeugnis.

Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen (Evaluation)/Geschäftskontrolle Nr. 3/1999