Settore
Servizi sociali e sanitari
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Misure preventive • Molestie sessuali • Indennità
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2000
Decisione passata in giudicato
Basilea Città Caso 14

Sexuelle Belästigung einer Pflegehilfe

Eine Pflegehilfe in ungekündigter Anstellung wendet sich wegen sexueller Belästigung an die Schlichtungsstelle (Gleichstellungsgesetz Art. 5). Die Parteien einigen sich darauf, dass die Pflegehilfe eine Entschädigung von 1'000 Franken und eine Entschuldigung erhält. Die Arbeitgeberin verpflichtet sich zu präventiven Massnahmen gegen sexuelle Belästigung.

Sviluppo del procedimento

11.09.2000
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Die Pflegehilfe, die seit mehr als zehn Jahren angestellt ist, wendet sich wegen sexueller Belästigung an die Schlichtungsstelle.

Nach der Befragung von Drittpersonen betrachtet die Schlichtungsstelle die Belästigungen als wahrscheinlich. Sie stellt auch mangelnde Prävention fest. Die Parteien erzielen einen Vergleich. Die Arbeitgeberin sorgt ausserdem für Massnahmen im Betrieb zur Verhinderung von sexueller Belästigung.

Die Parteien erzielen einen Vergleich. Die Klägerin erhält eine Entschädigung von 1'000 Franken.

Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen (Evaluation)/Geschäftskontrolle Nr. 1/2000