Settore
Banche, assicurazioni
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Molestie sessuali • Indennità
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2002
Decisione passata in giudicato
Basilea Città Caso 22

Sexuelle Belästigung einer Telefonistin

Eine Telefonistin wendet sich nach der Kündigung an die Schlichtungsstelle. Sie verlangt Feststellung und Entschädigung wegen sexueller Belästigung. Nach der Befragung einigen sich die Parteien, dass die Klägerin eine Entschädigung von 500 Franken erhält.

Sviluppo del procedimento

17.09.2002
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Eine Telefonistin arbeitet seit weniger als einem Jahr in einem Kleinunternehmen, als sie wegen sexueller Belästigung die Stelle verlässt. Sie wendet sich an die Schlichtungsstelle.

Die Schlichtungsstelle befragt beide Parteien. Diese einigen sich darauf, dass der Klägerin eine Entschädigung ausbezahlt wird.

Die Klägerin erhält eine Entschädigung von 500 Franken.

Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen (Evaluation)/Geschäftskontrolle Nr. 3/2002