Settore
Industria alberghiera
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Disdetta • Licenziamento discriminatorio • Molestie sessuali • Indennità
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2003
Decisione passata in giudicato
Basilea Città Caso 23

Fristlose Kündigung einer Angestellten im Gastgewerbe

Eine Angestellte im Gastgewerbe beklagt sich wegen sexueller Belästigung und erhält die fristlose Kündigung. Sie wendet sich an die Schlichtungsstelle wegen diskriminierender Kündigung und sexueller Belästigung (Gleichstellungsgesetz Art. 3 und Gleichstellungsgesetz Art. 4). Die Parteien einigen sich darauf, dass die Klägerin 700 Franken Entschädigung erhält.

Sviluppo del procedimento

18.06.2003
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Die Service-Angestellte arbeitet Teilzeit im Stundenlohn. Als sie sich wegen sexueller Belästigung beklagt, erhält sie die fristlose Kündigung. Sie wendet sich mit einem Anwalt an die Schlichtungsstelle.

Die Schlichtungsstelle befragt beide Parteien. Diese einigen sich darauf, dass die Klägerin per Saldo aller Ansprüche 700 Franken erhält.

Die Schlichtungsstelle erzielt einen Vergleich.

Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen (Evaluation)/Geschäftskontrolle Nr. 1/2003