- Settore
- Servizi sociali e sanitari
- Genere
- Uomo
- Base legale
- Legge federale sulla parità dei sessi
- Parole chiave giuridiche
- Parità salariale
- Ambito
- Diritto privato
- Decisioni
- 1 Decisione 2003
- Decisione passata in giudicato
- sì
Lohngleichheit für einen Erzieher
Ein Erzieher, der teilzeitlich im Stundenlohn arbeitet, wendet sich wegen Lohndiskriminierung an die Schlichtungsstelle (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Während der Schlichtungsverhandlung kommt es zu einem Vergleich. Die Arbeitgeberin zahlt dem Erzieher einen Betrag von 5'000 Franken.Sviluppo del procedimento
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Der Erzieher arbeitet seit mehr als sechs Jahren in einem mittelgrossen Betrieb. Nach der Kündigung gelangt er an die Schlichtungsstelle wegen Lohndiskriminierung.
Nach der Befragung beider Parteien erzielt die Schlichtungsstelle einen Vergleich.
Der Kläger erhält einen Betrag von 5'000 Franken.
Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen (Evaluation)/Geschäftskontrolle Nr. 2/2003
Nach der Befragung beider Parteien erzielt die Schlichtungsstelle einen Vergleich.
Der Kläger erhält einen Betrag von 5'000 Franken.
Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen (Evaluation)/Geschäftskontrolle Nr. 2/2003