Settore
Servizi sociali e sanitari
Genere
Uomo
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Parità salariale
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2003
Decisione passata in giudicato
Basilea Città Caso 25

Lohngleichheit für einen Erzieher

Ein Erzieher, der teilzeitlich im Stundenlohn arbeitet, wendet sich wegen Lohndiskriminierung an die Schlichtungsstelle (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Während der Schlichtungsverhandlung kommt es zu einem Vergleich. Die Arbeitgeberin zahlt dem Erzieher einen Betrag von 5'000 Franken.

Sviluppo del procedimento

04.09.2003
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Der Erzieher arbeitet seit mehr als sechs Jahren in einem mittelgrossen Betrieb. Nach der Kündigung gelangt er an die Schlichtungsstelle wegen Lohndiskriminierung.

Nach der Befragung beider Parteien erzielt die Schlichtungsstelle einen Vergleich.

Der Kläger erhält einen Betrag von 5'000 Franken.

Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen (Evaluation)/Geschäftskontrolle Nr. 2/2003