Settore
Amministrazione, servizi pubblici
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Parità salariale
Ambito
Diritto pubblico
Decisioni
1 Decisione 2001
Decisione passata in giudicato
Basilea Campagna Caso 16

Lohngleichheit für eine Verwaltungsangestellte

Eine Verwaltungsangestellte verlangt, dass sie denselben Lohn wie ihr Kollege erhält. Die Schlichtungsstelle betrachtet die Lohndiskriminierung (Gleichstellungsgesetz Art. 3) als glaubhaft nachgewiesen. Weil die Arbeitgeberin die Differenz nicht sachlich rechtfertigen kann, willigt sie ein, den Lohn der Klägerin anzupassen.

Sviluppo del procedimento

06.07.2001
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Eine Verwaltungsangestellte erfährt, dass ihr Kollege mit derselben Arbeit mehr verdient. Weil die Arbeitgeberin den Lohn nicht anpassen will, wendet sie sich an die Schlichtungsstelle.

Die Schlichtungsstelle hält die Lohndiskriminierung aufgrund von Zeugenaussagen für glaubhaft, während die Arbeitgeberin keine sachliche Rechtfertigung vorbringen kann. Sie folgt der Empfehlung der Schlichtungsstelle, den Lohn der Klägerin an jenen ihres Kollegen anzupassen.

Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich.

Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben, Nr. 2001/3