Settore
Istruzione
Genere
Uomo
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Attribuzione dei compiti
Ambito
Diritto pubblico
Decisioni
1 Decisione 2006
Svitto Caso 9

Diskriminierende Stundenzuteilung für einen Lehrer

Ein Lehrer wendet sich wegen diskriminierender Stundenzuteilung an die Schlichtungsstelle (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Er beantragt eine Änderung des Lehrplans. Während der Schlichtungsverhandlung kommt keine Einigung zustande. Die Schlichtungsstelle stellt dem Kläger einen Weisungsschein fürs Gericht aus.

Sviluppo del procedimento

01.01.2006
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest
Der Lehrer wendet sich an die Schlichtungsstelle, weil er sich bei der Zuteilung der Stunden gegenüber einer Kollegin diskriminiert fühlt.

Es kommt keine Einigung zustande und die Schlichtungsstelle stellt einen Weisungsschein fürs Gericht aus.

Schlichtungsstelle bei Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben Schwyz 1/2006