- Settore
- Servizi sociali e sanitari
- Genere
- Donna
- Base legale
- Legge federale sulla parità dei sessi
- Parole chiave giuridiche
- Gravidanza • Molestie sessuali • Indennità
- Ambito
- Diritto privato
- Decisioni
- 1 Decisione 2010
- Decisione passata in giudicato
- sì
Diskriminierung einer Arztgehilfin wegen Schwangerschaft
Die Arztgehilfin verlangt bei der Schlichtungsstelle eine Entschädigung (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Das Verfahren wird sistiert, weil die Klägerin aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Verhandlung teilnehmen kann. Ein halbes Jahr später zieht sie das Gesuch zurück mit der Begründung, dass vor dem Arbeitsgericht eine Einigung erzielt worden sei. Die Schlichtungsstelle schreibt das Verfahren als erledigt ab.Sviluppo del procedimento
Die Schlichtungsstelle schreibt das Verfahren ab
Die Arztgehilfin wendet sich an die Schlichtungsstelle mit dem Gesuch, die Diskriminierung wegen Schwangerschaft sei zu beseitigen und zu verbieten. Sie verlangt eine Entschädigung wegen sexueller Belästigung. Der Arbeitgeber habe sie wegen der Schwangerschaft verbal angegriffen und schikaniert. Der Arbeitgeber bestreitet die Vorwürfe. In der Folge wird das Verfahren sistiert, weil die Klägerin aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Verhandlung teilnehmen kann. Sie wendet sich wegen geforderter Lohnnachzahlungen ans Arbeitsgericht. Dort kommt es zu einer Einigung. Deshalb zieht sie das Schlichtungsgesuch zurück.
Die Schlichtungsstelle schreibt das Verfahren nach einer gerichtlichen Einigung als erledigt ab.
Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen Basel-Stadt/Geschäftskontrolle Nr. 1/2010
Die Schlichtungsstelle schreibt das Verfahren nach einer gerichtlichen Einigung als erledigt ab.
Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen Basel-Stadt/Geschäftskontrolle Nr. 1/2010