Settore
Altro
Genere
Uomo
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Misure preventive • Molestie sessuali
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2003
Decisione passata in giudicato
Zurigo Caso 106

Sexuelle Belästigung eines Mannes durch Büropartner

Der Kläger wird von einem Büropartner sexuell belästigt. Die Firma versucht das Problem durch ein Mediationsverfahren zu bereinigen, mit dem Ziel, dass die beiden weiterhin im gleichen Büro arbeiten können. Der Belästigte verweigert die Teilnahme und wendet sich an die Schlichtungsstelle. Hier stimmt die Firma einer räumlichen Trennung zu.

Sviluppo del procedimento

17.11.2003
Die Schlichtungsstelle erzielt einen Vergleich
Der Kläger verlangt keine Entschädigung wegen der sexuellen Belästigung, sondern nur die räumliche Trennung vom Belästiger (Gleichstellungsgesetz Art. 4).

Die Parteien einigen sich, dass die Firma die Bürosituation des Klägers klärt mit dem Ziel, dass er räumlich getrennt von seinem jetzigen Büropartner arbeiten kann.

Schlichtungsstelle Geschäft Nr. 2003/8