Settore
Altro
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Disdetta • Licenziamento discriminatorio • Risarcimento danni/ Risarcimento del danno morale • Molestie sessuali • Indennità
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2004
Decisione passata in giudicato
Zurigo Caso 109

Sexuelle Belästigung einer Angestellten

Eine Angestellte wird beim Umzug der Firma von zwei Vorgesetzten sexuell belästigt. Sie protestiert schriftlich dagegen, worauf sie postwendend die Kündigung erhält. Darauf gelangt sie an die Schlichtungsstelle.

Sviluppo del procedimento

06.01.2004
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest
Die Angestellte fordert Entschädigungen für sexuelle Belästigung und Rachekündigung (Gleichstellungsgesetz Art. 5) sowie eine Genugtuung. Sie verzichtet auf provisorische Wiedereinstellung (Gleichstellungsgesetz Art. 10). Die Firma nimmt zu den Vorwürfen nicht Stellung. Auf die Vorladung zur Verhandlung reagiert sie mit der Mitteilung, dass sie auf eine Schlichtung verzichte.

Die Schlichtungsstelle kann nur Nichteinigung feststellen.

Schlichtungsstelle Geschäft Nr. 2003/10